
Wofür gibt es wann wie viel EURO?
Die folgende, gebündelte Zusammenfassung von Mitfinanzierungsformen der JRK-Arbeit auf Kreisverbandsebene soll die Möglichkeit eröffnen, sich kurz erfassbar einen Überblick zu verschaffen, wie die Mitfinanzierung eines Vorhabens zu realisieren ist.
Es bieten sich zwei Arten der finanziellen Unterstützung: einerseits gibt es aktuelle und einmalige Förderproprogramme und andererseits existieren MitfinanzierungsÂforÂmen, die über Jahre Gültigkeit haben.
Aktuelles wird per Rundschreiben, durch laute Mundpropaganda und hier im Internet vorgestellt.
Förderprogramme mit längerer Laufzeit führen wir im Folgenden auf. Im Einzelnen bieten wir für die Kreisebene Möglichkeiten der Antragstellung zur Mitfinanzierung
Nachzulesen ist dies alles in den Förderrichtlinien für das Deutsche Jugendrotkreuz, Landesverband Nordrhein. Die Antragsfristen sind für die einzelnen Verfahren sehr unterschiedlich. Sie sind in den JRK-Richtlinien nachzulesen. Ebenfalls werdet ihr jährlich in einem RundschreiÂben daran erinnert.
Dein Ansprechpartner im Landesverband für alle Fragen rund um Finanzen und Zuschüsse ist
Frank Gewehr.
Downloads
PDF: Förderrichtlinien des JRK (202 KB)
ZIP: Infos und Formulare zu Förderanträgen nach KJFP 2011 (273 KB)
In diesem Themenbereich geht es um Inklusion. Hier werden Projekte berücksichtigt, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam agieren und das selbstverständliche Miteinander lebendig wird.
• Fördersumme: Maximal 4.000 Euro, keine Eigenmittel notwendig
• Förderzeitraum: bis zu 12 Monate
• Förderfähig: Honorar- und Sachkosten
Anträge können ab dem 1. April im Antragsystem der Aktion Mensch gestellt werden.
Gefördert werden zum Beispiel:
In diesem Themenbereich werden Projekte gefördert, in denen Kinder und Jugendliche selbst aktiv werden. Gefördert werden:
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