Die JRK-Ordnung regelt unsere Arbeit im Jugendrotkreuz auf allen Ebenen von der JRK-Gruppe über den Ortsverein, Kreisverband bis hin zum Landesverband und stellt eine Art Satzung des JRK dar.
Die derzeit aktuelle Fassung wurde im September 1971 verabschiedet und zuletzt im November 2008 novelliert.
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