Das Jugendrotkreuz setzt sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein. Unser Präventionskonzept sieht verschiedene Pfeiler vor. Hier erfährst Du, welche genau das sind.
Am 01.10.2005 trat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem der „Schutzauftrag“ der Kinder- und Jugendhilfe bei Gefährdungen des Kindeswohls verstärkt. Insbesondere auf die „Persönliche Eignung von Fachkräften“ wird ein besonderes Augenmerk gelegt.
U.a. geht es darum, von hauptamtlichen Fachkräften der Jugendhilfe ein Führungszeugnis zu verlangen. Wir als Jugendverband sehen es als unsere Verpflichtung an, diesen Schutzauftrag in geeigneter Weise aufzunehmen.
Auch alle ehrenamtlichen Leitungskräfte und Betreuer, die auf Landesebene in der Kinder- und Jugenderholung, in Arbeitskreisen, in der Leitung von Seminaren als TeamerInnen sowie als Leitungskräfte im Freiwilligen Sozialen Jahr und Zivildienst tätig sind, müssen in einer Übergangszeit bis zum Ende des Jahres 2007 ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen. Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist für ehrenamtlich Aktive kostenlos.
Auch wenn ein Führungszeugnis keine lückenlose und umfassende Auskunft geben kann, bei jüngeren Personen Führungszeugnisse wenig aussagekräftig erscheinen und diese auch keine Auskünfte über laufende Verfahren geben, hat der JRK-Landesausschuss im April 2007 die rechts im Kasten dargestellte Regelung beschlossen.
Der JRK - Landesausschuss hat diesen Beschluss aus verschiedenen Gründen getroffen.
Ein entscheidender Grund ist, dass wir uns als Jugendverband als ein mögliches Tatumfeld für sexuellen Missbrauch begreifen. Wir wollen es deshalb potenziellen Tätern erschweren, sich ein Betätigungsfeld in unserem Verband zu suchen!
Wir verstehen uns als Anwalt von Kindern und Jugendlichen und möchten aktiv zum Schutz dieser beitragen.
Auf Fachtagungen wurde vermehrt der Wunsch durch VertreterInnen von Organisationen, die mit Betroffenen von sexuellen Missbrauch arbeiten, geäußert, dass Jugendverbände sich positionieren. Wir möchten ein deutliches Zeichen für die Öffentlichkeit setzen und aktiv Präventionsmaßnahmen insofern auch ergreifen.
Unseren Anspruch an die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben wir in Form eines Ehrenkodexes festgehalten (siehe Kasten unten). Uns liegt das Wohl der uns Anvertrauten am Herzen und wir wissen um die Verantwortung, die wir Ihnen gegenüber haben. Ganz wie es die tolle Arbeitshilfe „Achtung“ der Johanniter-Jugend herausstellt, wollen wir Kindern und Jugendlichen Achtung im Sinne von respektvollem und angemessenem Umgehen entgegenbringen. Gleichzeitig meint Achtung aber auch: Wir sind aufmerksam und wachsam, wir passen auf Kinder und Jugendliche auf! Die Arbeitshilfe kann bezogen werden über: www.johanniter-achtung.de
Die Unterzeichnung des Ehrenkodexes ist für alle ehrenamtlichen Leitungskräfte auf Kreisverbandsebene, insbesondere für GruppenleiterInnen und JRK-KreisleiterInnen vorgesehen. Damit dies sehr unkompliziert geschehen kann, haben wir die Unterzeichnung des Ehrenkodexes in unsere Ausbildung für GruppenleiterInnen aufgenommen.
Die oben genannten ehrenamtlichen Leitungskräfte auf Landesebene sollen zusätzlich zum Führungszeugnis unseren Ehrenkodex unterschreiben.
Weitere Bestandteile unser Präventionsmaßnahmen sind Folgende:
Seit dem Jahr 2008 finden im Rahmen unseres Bildungsprogrammes Kreisleiter- und Gruppenleiterfortbildungen zum Thema „Prävention von sexuellem Missbrauch“ statt.
Unter Mitarbeit von Cornelia Schuischel und Doris Brauser von Sag´s e.V. ist vom Jugendrotkreuz Landesverband Nordrhein im März 2009 die Methodenbox zur Prävention gegen sexuelle Gewalt „Gemeinsam stark sein“ herausgebracht worden. Diese wird auf den oben genannten Fortbildungen vorgestellt und den Teilnehmenden mitgegeben. Wir freuen uns, dass wir Cornelia Schuischel und Doris Brauser immer wieder als Fachreferentinnen gewinnen konnten.
Zusammen mit der Unterzeichnung des Ehrenkodexes und der Vorlage von Führungszeugnissen verstehen wir oben genannte Maßnahmen als Beitrag des Landesverbandes und der Kreisverbände den Schutzauftrag gegenüber Jugendlichen ernst zu nehmen und auszufüllen.
Diese Maßnahmen können und sollen keine falsche Sicherheit herstellen. Zahlen und Fakten sprechen eine andere Sprache, Jugendverbände sind leider eines der größten Tatumfelder für sexuellen Missbrauch. Aber: Wir möchten sicherstellen, dass wir als ernstzunehmender Gegner für potenzielle Täter gelten, damit wir unser Ziel erreichen, Kindern und Jugendlichen eine Umgebung zu geben, in der sie sich wohl und sicher fühlen können.
Auf der Grundlage der sieben Grundsätze des Roten Kreuzes: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität, setzt sich das Rote Kreuz für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.
Das Deutsche Jugendrotkreuz ist der selbstverantwortliche Jugendverband innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes. Unser Jugendverband lebt von menschlichen Beziehungen, vom Miteinander und dem gemeinsamen Erleben. Uns liegt das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen am Herzen und wir möchten aktiv zum Schutz dieser beitragen. Wir wissen um die Verantwortung, die wir Kindern und Jugendlichen gegenüber haben.
Deshalb versichere ich mit der Unterzeichnung, dass ich nicht wegen eines Deliktes im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch verurteilt bin. Ebenfalls versichere ich, dass kein solches Verfahren gegen mich ansteht.
Ansprechpartner im Landesverband sind Stephanie Korell und Helmut Püschel.
Download
Hier kannst du den Ehrenkodex als PDF herunterladen.
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