Info: Wahl der JRK-Landesleitung für die Wahlperiode 2026–2029
In diesem Jahr steht die Wahl der Landesleitung für das Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Nordrhein an. Denn turnusmäßig endet mit Ablauf der Amtszeit des DRK-Präsidiums des Landesverbandes am 02. Dezember auch die dreijährige Amtszeit der JRK-Landesleitung.
Am 14. November 2026 wird deshalb auf der JRK-Landesversammlung die neue JRK-Landesleitung gewählt. Mit dieser Ausschreibung möchten wir euch über den geplanten Ablauf und die Wahlausschreibung informieren.
In diesem Jahr werden Elena Müntjes und Josephine Isphording nicht erneut zur Wahl antreten. Daniel Engels steht für eine Kandidatur als JRK-Landesleiter und Luisa Hellwig steht als Mitglied der JRK-Landesleitung zur Verfügung.
Was tut die JRK-Landesleitung?
Die JRK-Landesleitung im LV Nordrhein besteht aus dem oder der JRK-Landesleiter*in und bis zu drei weiteren Mitgliedern der JRK-Landesleitung. Sie wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Der oder die gewählte JRK-Landesleiter*in wird zeitgleich zur Wahl in das neue DRK-Präsidium vorgeschlagen.
Die JRK-Landesleitung leitet die Gemeinschaft des Jugendrotkreuzes im Landesverband Nordrhein. Sie ist verantwortlich für die JRK-Gremien, begleitet und berät die JRK-Kreisverbände und vertritt die Interessen des JRKs im DRK-Präsidium, im JRK-Bundesverband und im Landesjugendring NRW. Dazu trifft sich die JRK-Landesleitung zu regelmäßigen, monatlichen Sitzungen sowie zwei mehrtägigen Klausur-Tagungen.
Was mache ich als Teil der JRK-Landesleitung?
Als JRK-Landesleitung bist du Ansprechpartner*in für die ehrenamtlichen jungen Menschen z.B. Kreisleiter*innen oder Teamer*innen und arbeitest gemeinsam mit dem Hauptamt in der JRK-Landesgeschäftsstelle zusammen, um strategische Entscheidungen zu treffen, finanzielle Fragen zu klären, Themen zu bearbeiten oder die Öffentlichkeitsarbeit zu gestalten.
Je nach Aufgabengebiet innerhalb der JRK-Landesleitung übernimmst du Verantwortung und vertrittst eure gemeinsame Haltung als Landesleitungs-Team im Präsidium oder anderen DRK-Gremien, arbeitest in Arbeitsgruppen mit oder besuchst die Gremien der Kreisverbände. Um einen Einblick in die Arbeit als JRK-Landesleitung zu bekommen, schau gerne hier vorbei oder sprich die Mitglieder der aktuellen JRK-Landesleitung Elena Müntjes, Daniel Engels, Josephine Isphording und Luisa Hellwig an.
Wie kann ich für das Amt als JRK-Landesleitung kandidieren?
Um als JRK-Landesleitung kandieren zu können, musst du einen Vorschlag bei der für die Wahl zuständigen Wahlleitung einreichen.
Als Wahlleitung für die anstehende Wahl hat die JRK-Landesleitung Dr. Klaus Poggemann (Justiziar des Präsidiums des DRK-Landesverbandes Nordrhein e.V.), Elena Müntjes und Josephine Isphording benannt. Ihre Aufgabe ist es, Vorschläge für Kandidaturen anzunehmen und die Wahl am 14. November 2026 zu leiten. Du kannst deine Kandidatur gegenüber der Wahlleitung gerne in Textform erklären. Eine Unterstützungsliste ist hierfür nicht nötig.
Auch wenn eine Kandidatur grundsätzlich noch am Tag der JRK-Landesversammlung möglich ist, bitten wir aus organisatorischen und rechtlichen Gründen die Kandidaturen bis zum 30. September 2026 bei der Wahlleitung bekannt zu geben. Die Kandidaturen werden mit der Einladung zur JRK-Landesversammlung am 01. Oktober bekannt gegeben.
Alle Kandidierenden bekommen die Möglichkeit sich in Form eines Steckbriefes, in unseren Online-Medien und in einem digitalen Kennenlern-Termin vorzustellen.
Der Stichtag wird außerdem festgesetzt, um die Wahl vorzubereiten und damit allen Wahlberechtigten ausreichend Zeit bleibt sich über die Kandidat*innen zu informieren.
Wer kann kandidieren?
Die JRK-Landesleitung sollte die Breite unseres Jugendrotkreuzes abbilden und verschiedene Perspektiven und Erfahrungen einbringen. Sie sollte geschlechtergerecht mit Frauen, Männern bzw. Menschen diversen Geschlechts besetzt sein. Du kannst kandidieren, wenn du
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Mitglied des Jugendrotkreuzes im Landesverband Nordrhein bist,
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mindestens 18 Jahre alt bist.
Darüber hinaus wäre es gut, wenn du Folgendes mitbringst:
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Du solltest dich darüber hinaus geeignet für das Amt fühlen und entsprechende Erfahrungen als Leitungskraft im Jugendrotkreuz gemacht haben,
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Du solltest sicher im Umgang mit den JRK-Strukturen sein und die verbandlichen Interessen vertreten können,
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Du solltest Interesse an der Arbeit in Gremien mitbringen, kommunikativ sein und lösungsorientiert arbeiten, insbesondere in Konfliktsituationen,
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Du solltest Zeit für dein Amt mitbringen, Lust an der gemeinsamen Arbeit im Team haben und dich persönlich weiterentwickeln wollen.
Die JRK-Landesgeschäftsstelle unterstützt die neue JRK-Landesleitung bei der Organisation, der Einarbeitung und es gibt darüber hinaus die Möglichkeiten an Fortbildungen teilzunehmen.
Wie läuft die Wahl ab?
Es werden mit der Wahl zwei Funktionen besetzt:
Zum einen die Position der bzw. des JRK-Landesleiter*in (ein Platz) und zum anderen die Positionen von Mitgliedern der JRK-Landesleitung (bis zu drei Plätze). Auf jede dieser Positionen können sich ein*e oder mehrere Kandidat*innen bewerben.
Es finden je Kandidat*in maximal drei Wahlgänge statt. Ein*e Kandidat*in ist im ersten Wahlgang gewählt, wenn diese*r die Mehrheit aller abgegebenen Stimmen auf sich vereint, also mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen und Enthaltungen zusammen (absolute Mehrheit). Wird diese Mehrheit nicht erreicht, kann ein zweiter Wahlgang mit den gleichen Regeln stattfinden. Sollte dann weiterhin keine absolute Mehrheit zustande kommen, kann ein dritter und letzter Wahlgang stattfinden. In diesem Wahlgang reicht die einfache Mehrheit, das heißt, dass ein*e Kandidat*in nur mehr Ja- als Nein-Stimmen auf sich vereinen muss, Enthaltungen werden nicht gezählt.
Die Positionen der Mitglieder der JRK-Landesleitung werden im Verhältnis der Ja-Stimmen vergeben. So kann es passieren, dass ein*e Kandidat*in zwar die absolute Mehrheit erreicht, ein*e andere*r Bewerber*in aber die absolute Mehrheit mit mehr Ja-Stimmen erreicht. Bei Stimmengleichheit auf eine zu besetzende Position erfolgt eine Stichwahl.
Die Wahl der Kandidat*innen findet in getrennten Wahlgängen, geheim und mit Hilfe eines digitalen Tools statt. Sie findet als Personenwahl und nicht als Listenwahl statt. Das bedeutet, dass nur Einzelpersonen und keine festen Teams kandidieren können. Trotz einer Einzelwahl haben Kandidat*innen die Möglichkeit, vorab eine Zusammenarbeit zu erklären oder auszuschließen.
Es steht jeder und jedem frei, vor einem Wahlgang die Kandidatur zurückzuziehen oder auch direkt nach der Wahl vom Amt zurückzutreten bzw. die Wahl nicht anzunehmen.
Wer darf wählen?
Als Vertreter*innen der JRK-Kreisverbände sind dies die Mitglieder der jeweiligen JRK-Kreisleitung und die Delegierten des JRK-Kreisverbandes mit maximal fünf stimmberechtigten Vertreter*innen je JRK-Kreisverband, unter Beachtung der Vertretungsregelung gemäß §48 der JRK-Ordnung. Bitte beachtet, dass die Wahlen zur JRK-Kreisleitung und den Delegierten des JRK-Kreisverbandes gültig und aktuell sein müssen, d.h. nach den Vorgaben der jeweiligen Satzung des Kreisverbandes und im Rahmen einer beschlussfähigen JRK-Kreisversammlung durchgeführt worden sein müssen. Insofern der JRK-Landesleitung in Vorbereitung auf die Durchführung der Wahl kein Protokoll einer gültig durchgeführten Wahl vorliegt, erhaltet ihr eine Aufforderung die Wahlen noch durchzuführen bzw. das Protokoll nachzureichen. Wenn keine ordnungsgemäßen Wahlen stattgefunden haben und kein Protokoll eingereicht worden ist, kann der Kreisverband sein Wahl- bzw. Stimmrecht im Rahmen der JRK-Landesversammlung nicht wahrnehmen.
Solltet ihr noch offene Fragen haben, könnt ihr jederzeit Kontakt zur der amtierenden JRK-Landesleitung oder der Wahlleitung aufnehmen. Ihr erreicht die Wahlleitung unter der E-Mailadresse: jrk-wahlleitung(at)drk-nordrhein.de
Neben der JRK-Landesleitung werden in der diesjährigen JRK-Landesversammlung auch die Delegierten für die JRK-Bundeskonferenz und den Landesjugendring NRW gewählt. Bei Interesse an diesen Positionen bitten wir euch ebenfalls im Vorfeld Kontakt zur JRK-Landesleitung aufzunehmen. Eine schriftliche Kandidatur gegenüber der Wahlleitung ist hierfür nicht nötig.
Herzliche Grüße
Elena Müntjes
JRK-Landesleiterin