Schulsanitätsdienst - Erste Hilfe in der weiterführenden Schule
Für eine gelungene Kooperation zwischen Jugendrotkreuz (JRK) und Schule steht der Schulsanitätsdienst (SSD).
Der JRK Schulsanitätsdienst (SSD)
Im Rahmen der „Kooperationslehrer*innen-Ausbildung Schulsanitätsdiensts“ (Koopa SSD) qualifiziert das JRK jährlich bis zu 60 interessierte Lehrer*innen/Schulsozialarbeiter*innen. Die Koopa-Lehrkräfte gründen bzw. übernehmen im Anschluss einen Schulsanitätsdienst an ihrer Schule und bilden interessierte Kinder und Jugendliche ab der 7. Jahrgangsstufe in Erster Hilfe aus.
Die Schulsanis unterstützen die Schule bei Schulveranstaltungen. Sie stellen auf der Basis von Plänen einen Bereitschaftsdienst und helfen kompetent bei Unfällen, Verletzungen bzw. Krankheiten – im Bedarfsfall bis zum Eintreffen der Rettungskräfte. Darüber hinaus verwalten, warten und ergänzen die Schulsanis das Sanitätsmaterial an ihrer Schule, weisen auf Gefahrenquellen hin und dokumentieren alle Einsätze.
Schulsanis geben Sicherheit bei Schul- und Sportfesten, Ausflügen und an jedem einzelnen Schultag.
Durch den Schulsanitätsdienst lernen Kinder und Jugendliche in gegenseitiger Verantwortung zu leben. Einfühlungsvermögen und Hilfsbereitschaft für die Gemeinschaft werden weiterentwickelt. Schulsanis nehmen sich selbst, ihre Lebensumstände und ihre Umwelt bewusster wahr und haben die Gelegenheit, sie positiv zu beeinflussen. Selbstständiges Handeln rückt in den Vordergrund, was eine Stärkung des Selbstbewusstseins fördert.
Das ist auch spannend:
Mit einer abgeschlossenen Kooperationslehrkräfte Ausbildung hast Du auch die Befähigung den Laienreanimationsunterricht der 7. -9 Klasse, gemäß dem Beschluss des Bildungsministeriums, an Deiner Schule auszubilden.
Die Angebote in der Übersicht
- Kooperationslehrer*innen-Ausbildung Schulsanitätsdienst - Hier geht's zur Anmeldung
- JRK Lehrscheinverlängerung (LSV) - Hier geht's zur Anmeldung
Rücktritt durch Teilnehmer an unseren Veranstaltungen
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von dem Seminar zurücktreten. Der Rücktritt hat in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen. Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer verlangen wir eine angemessene Entschädigung. Unser Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt und wird wie folgt berechnet:
- vom 30. bis 20. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr,
- vom 21. bis 08. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 65 % der Teilnahmegebühr,
- vom 07. bis 01. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 85 % der Teilnahmegebühr,
- am Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt: 100 % der Teilnahmegebühr.
Dem Teilnehmender bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Umstände zurückzuführen ist, die wir zu vertreten haben, oder wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Ein Nichtantritt liegt vor, wenn der Teilnehmer ohne Rücktrittserklärung nicht zur Veranstaltung erscheint. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist möglich und bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
Weitere Materialien zum Thema Erste-Hilfe
Unterrichtsmaterialien: Ordner "Heranführen an die Erste Hilfe in der Sekundarstufe I"
Der Ordner kann über Kolöchter & Partner bestellt werden: https://www.koloechter.de/jrkshop/