"Prüfen, Rufen, Drücken" – Laienreanimation auf dem Bildungsplan
Schüler*innen lernen Laienreanimation. Ab dem Schuljahr 2026/27 steht das Thema verpflichtend in NRW auf dem Lehrplan. Zwischen der 7. und 9. Klasse soll jede*r Schüler*in an einer mindestens 90-minütigen Schulung teilnehmen.
Im Juli 2025 unterschrieben das DRK und JRK der Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe gemeinsam mit vielen weiteren Kooperationspartner*innen eine Vereinbarung mit dem Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
Mit dabei waren Ministerpräsident Henrick Wüst und Schulministerin Dorothee Feller.
Warum ist das Thema so wichtig?
Laut Herrn Wüst heißt es "Jede[*]r kann zum Lebensretter[*in] werden". Durch die Vermittlung dieser Themen im Schulunterricht, ist davon auszugehen, dass die Laienreanimationsquote des Landes maßgeblich gesteigert werden kann. Zum Beispiel auch dadurch, dass Schüler*innen ihr erlerntes Wissen mit Familienangehörigen teilen.
Besonders bedeutend bei einem Herzkreislaufstillstand sind die ersten Minuten. Nach circa fünf Minuten ohne Sauerstoffversorgung hat das Gehirn bereits ein unumkehrbaren Schaden erlitten. Frühzeitig begonnene Reanimationsmaßnahmen können die Überlebenschancen deutlich steigern.
In den Schulvorschriften wird die Laienreanimation, ebenso wie die Erste Hilfe, als Bestandteil der Gesundheitsförderung im Schulprogramm festgelegt. Lernen sollen die Schüler*innen nach dem Bronze-Standard "Prüfen, Rufen, Drücken".
Was ist geplant?
Seit dem 01.08.2025 ist eine Geschäftsstelle zu der Thematik in der Bezirksregierung Köln eingerichte worden.
Für die Umsetzung des Angebotes sollen alle Schulen in NRW mit einer Sekundarstufe 1 spätestens im Laufe des Schuljahres 2026/27 mit zehn Übungsphantomen ausgestattet werden und über zwei Lehrkräfte mit einer entsprechenden Schulung verfügen. Dies erfolgt über die Bezirksregierung Köln. Ansprechperson ist Fachberater Jens Thumser:
Tel.: +49 221 147-3539
E-Mail: jens.thumser(at)bezreg-koeln.nrw.de
Wie kann das Projekt in der Schule umgesetzt werden?
Es bietet sich an das Projekt im Rahmen einer Projektwoche oder eines Projekttages umzusetzen. Besonders die bundesweite Aktion "Woche der Wiederbelebung" im September oder der "World Restart a heart day" (Tag der Wiederbelebung) bietet sich für eine Umsetzung in den Schulen an.
Auch im Rahmen der jährlichen Sicherheitsunterweisung von Schüler*innen im Sport oder Biologieunterricht kann man die Laienreanimation sinnvollerweise mit einbauen.
Was bedeutet das für unseren Verband?
Wir im Jugendrotkreuz bilden bereits seit vielen Jahren die Lehrkräfte, die in ihren Schulen einen Schulsanitätsdienst leiten, als ‚Koopa-Lehrkräfte‘ aus. In der Ausbildung werden die Lehrer*innen zu Erste-Hilfe-Ausbilder*innen geschult. Dadurch verfügen unsere Kooperationsschulen bereits über geschulte Lehrkräfte. Diese gelten für uns als Multiplikator*innen.
Außerdem hat das Projekt Potential die Kooperation zwischen den Kreisverbänden und Schulen noch weiter voran zu bringen.
Darüber hinaus findet ein solcher Reanimationsunterricht in anderen Bundesländern schon seit vielen Jahren in ähnlicher Form, verpflichtend im Schulunterricht statt. Unsere Kolleg*innen vom bayrischen Jugendrotkreuz, haben dazu auch spannende Downloadmaterialien auf ihrer Homepage unter herzensretter_-_hinweise_zur_multiplikatorenschulung.pdf.