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    "Prüfen, Rufen, Drücken" – Laienreanimation auf dem Bildungsplan

    Schüler*innen lernen Laienreanimation. Ab dem Schuljahr 2026/27 steht das Thema verpflichtend in NRW auf dem Lehrplan. Zwischen der 7. und 9. Klasse soll jede*r Schüler*in an einer mindestens 90-minütigen Schulung teilnehmen.

     

    Im Juli 2025 unterschrieben das DRK und JRK der Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe gemeinsam mit vielen weiteren Kooperationspartner*innen eine Vereinbarung mit dem Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Mit dabei waren Ministerpräsident Henrick Wüst und Schulministerin Dorothee Feller.

    Warum ist das Thema so wichtig?

    Laut Herrn Wüst heißt es "Jede[*]r kann zum Lebensretter[*in] werden". Durch die Vermittlung dieser Themen im Schulunterricht, ist davon auszugehen, dass die Laienreanimationsquote des Landes maßgeblich gesteigert werden kann. Zum Beispiel auch dadurch, dass Schüler*innen ihr erlerntes Wissen mit Familienangehörigen teilen.

    Besonders bedeutend bei einem Herzkreislaufstillstand sind die ersten Minuten. Nach circa fünf Minuten ohne Sauerstoffversorgung hat das Gehirn bereits ein unumkehrbaren Schaden erlitten. Frühzeitig begonnene Reanimationsmaßnahmen können die Überlebenschancen deutlich steigern.

    In den Schulvorschriften wird die Laienreanimation, ebenso wie die Erste Hilfe, als Bestandteil der Gesundheitsförderung im Schulprogramm festgelegt. Lernen sollen die Schüler*innen nach dem Bronze-Standard "Prüfen, Rufen, Drücken".

    Was ist geplant?

    Seit dem 01.08.2025 ist eine Geschäftsstelle zu der Thematik in der Bezirksregierung Köln eingerichte worden.

    Für die Umsetzung des Angebotes sollen alle Schulen in NRW mit einer Sekundarstufe 1 spätestens im Laufe des Schuljahres 2026/27 mit zehn Übungsphantomen ausgestattet werden und über zwei Lehrkräfte mit einer entsprechenden Schulung verfügen. Dies erfolgt über die Bezirksregierung Köln. Ansprechperson ist Fachberater Jens Thumser:

    Tel.: +49 221 147-3539

    E-Mail: jens.thumser(at)bezreg-koeln.nrw.de

    Wie kann das Projekt in der Schule umgesetzt werden?

    Es bietet sich an das Projekt im Rahmen einer Projektwoche oder eines Projekttages umzusetzen. Besonders die bundesweite Aktion "Woche der Wiederbelebung" im September oder  der "World Restart a heart day" (Tag der Wiederbelebung) bietet sich für eine Umsetzung in den Schulen an.
    Auch im Rahmen der jährlichen Sicherheitsunterweisung von Schüler*innen im Sport oder Biologieunterricht kann man die Laienreanimation sinnvollerweise mit einbauen.

    Was bedeutet das für unseren Verband?

    Wir im Jugendrotkreuz bilden bereits seit vielen Jahren die Lehrkräfte, die in ihren Schulen einen Schulsanitätsdienst leiten, als ‚Koopa-Lehrkräfte‘ aus. In der Ausbildung werden die Lehrer*innen zu Erste-Hilfe-Ausbilder*innen geschult. Dadurch verfügen unsere Kooperationsschulen bereits über geschulte Lehrkräfte. Diese gelten für uns als Multiplikator*innen.

    Außerdem hat das Projekt Potential die Kooperation zwischen den Kreisverbänden und Schulen noch weiter voran zu bringen. 

    Darüber hinaus findet ein solcher Reanimationsunterricht in anderen Bundesländern schon seit vielen Jahren in ähnlicher Form, verpflichtend im Schulunterricht statt. Unsere Kolleg*innen vom bayrischen Jugendrotkreuz, haben dazu auch spannende Downloadmaterialien auf ihrer Homepage unter herzensretter_-_hinweise_zur_multiplikatorenschulung.pdf.

    • Meistgestellten Fragen zur Laienreanimation (FAQ)

      Wie werde ich als Lehrkraft Multiplikator*in? 

      Das Bildungsministerium NRW plant Schulungen für die Multiplikator*innen durchzuführen. Wir, das JRK Nordrhein, erkennen unseren Koopa-Lehrkräften und Personen mit einem gültigen Erste Hilfe Lehrschein diese Schulung an, solange es keinen gegenteiligen Beschluss gibt. 

      Woher bekomme ich Unterrichtmaterialien für die Lehrkraft? 

      Auf unserer Homepage findet ihr einige weiterführende Links zu Materialsammlungen, wie beispielsweise zu dem Projekt „Staying Alive“, die Taskcard des Bildungsministeriums und das Herzensretterkonzept. Außerdem werden wir mit anlaufen des Projektes in 2026/2027 unsere Materialien weiter entwickeln und so nach und nach neue (Unterrichts-)Material hochladen. 

      Wie ist das mit den Kosten geregelt?

      Es ist derzeit noch in Klärung inwieweit das Ministerium bei personellen Ressourcen, sowie finanzielle Mittel für die Anschaffung von Übungsmaterialien unterstützen kann. 

      Kann ich zusätzliche Reanimationspuppen ausleihen? 

      Über folgendes Bestellformular können Reanimationsphantome für einen Klassensatz bestellt werden. Ansprechperson ist jens.thumser(at)bezreg-koeln.nrw.de

      Warum haben einige Schulen schon Reanimationspuppen erhalten?

      Dies liegt daran, dass es noch einen kleinen Vorrat an Puppen gab, der aber nun ausgeschöpft ist. Einige Schulen besitzen bereits durch den SSD Reanimationspuppen.

      Wie kommen Schulen an Erste-Hilfe Material? 

      Die Beschaffung von Materialien der Ersten Hilfe liegt bei dem Schulträger, i.d.R. bei öffentlichen Schulen bei der Stadt. Hier bieten sich aber auch Kooperationen mit den örtlichen Kreisverbänden an, um bspw. Materialien zu leihen. 

      Wer darf wen schulen bzw. wer darf Multiplikator*innen ausbilden? 

      Aktuell ist geplant, dass als einzige offizielle Stelle für Schulungen von Lehrkräften zum Thema Laienreanimation das Bildungsministerium NRW befugt ist. Wer jedoch eine höherwertige Qualifikation (Erste-Hilfe Ausbilder*in, wie unsere JRK-Kooperationslehrkräfte), sowie eine pädagogische Ausbildung hat, ist aus unserer Sicht fachlich und pädagogisch dazu geeignet die Schulung durchzuführen.  

      Welche Qualifikation muss ein*e Ausbilder*in haben? 

      Es ist wünschenswert, dass ein*e Ausbilder*in für Laienreanimation die Multiplikator*innen Schulung beim Bildungsministerium besucht hat. Besitzt der*die Ausbilder*in eine höherwertige Qualifikation wie bspw. einen Lehrschein für Erste Hilfe (JRK-Kooperationslehrkräfteausbildung), der von der BG anerkannt ist, kann diese Person die Schulungen ebenfalls durchführen. 

      Ab wann beginnen die Multiplikator*innen Schulungen? 

      Das Bildungsministerium plant den Start der Schulungen ab dem 2. Schulhalbjahr 2025/26. Erste Termine sind hier veröffentlich.

      Kann als Ausbildungsgrundlage das Basis Paket genutzt werden? Gibt es ein Schulungskonzept vom JRK? 

      Derzeit gibt es kein eigenes Schulungskonzept vom JRK in NRW. Wir orientieren uns am Herzensretter-Projekt. Das JRK Bayern hat eine eigene Handreichung erstellt. Diese ist auf unserer Homepage verlinkt. Das Basis Paket kann als roter Faden genutzt werden, allerdings ist hierbei unbedingt zu beachten, dass die Inhalte sich lediglich auf die Laienreanimation nach Bronze Standard beziehen. 

      Welche Lehraussagen sollen bei so einer Schulung getroffen werden? 

      Die Laienreanimation orientiert sich an dem Bronzestandard des Herzensretter Konzeptes. Das bedeutet die Schulung bezieht sich lediglich auf die Schritte “Prüfen-Rufen-Drücken”. Sowohl die Beatmung als auch der Einsatz eines AEDs soll hierbei nicht geschult werden.  

      Wie sieht es mit externen Personen oder ausgebildete Schulsanitäter*innen aus? Wie dürfen solche eingesetzt werden? 

      Der Einsatz von externen Personen als auch Schulsanitäter*innen obliegt der Schule. Wir als JRK haben darauf keinerlei Einfluss. Setzt eine Schule bspw. Eltern mit dem entsprechenden beruflichen Hintergrund ein, so ist es Aufgabe der Schule dafür bei Bedarf Führungszeugnisse einzuholen oder ein Schutzkonzept zu entwickeln. Grundsätzlich befürworten wir einen Peer-to-Peer Ansatz, wenn die Qualifikation vorliegt. 

      Wer zertifiziert die Schüler*innen nach erfolgreich absolvierter Schulung zum Thema Laienreanimation?

      Auf dieser Seite erhältst du einen Vordruck zum Download, den du gerne verwenden kannst. 

      Wie erhalte ich als Kreisverband weitere Informationen?

      Alle Informationen, die wir als Landesverband erhalten, stellen wir in unseren Newsletter und auf dieser Seite zur Verfügung. Ansprechpartner der Schule ist die Koordinierungsstelle der Bezirksregierung Köln (Ansprechperson ist Elmar Kugel). Hier findest du alle Informationen aus erster Quelle. 

    Unterrichtsmaterialien zum Thema

    –– Aktuell leider nicht verfügbar –– Weitere Materialien sowie Unterrichtseinheiten, Lesezeichen und Taschenkarten können auf Anfrage durch die Kreisverbände kostenlos bei uns bestellt werden.