Sie befinden sich hier:

    Informationen zu Foto- und Videoaufnahmen

    Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen auf Veranstaltungen

    Auf unseren (Groß-)Veranstaltungen erstellen wir in der Regel Foto- und Videoaufnahmen, die wir für unsere Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Darstellung unserer Angebote und Projekte nutzen. Dabei können auch Aufnahmen von Personen entstehen.

    Vor jeder Veranstaltung informieren wir alle Teilnehmenden transparent über die Bildnutzung und holen eine entsprechende Einverständniserklärung ein. Diese wird von volljährigen Teilnehmenden selbst unterschrieben; bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren erfolgt die Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten.

    In der Veranstaltungsplanung achten wir darauf, die Wünsche aller Teilnehmenden zu berücksichtigen. Personen, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, kennzeichnen wir entsprechend (z. B. durch eine bestimmte Bändchenfarbe), sodass dies jederzeit beachtet werden kann.

    Wir möchten gesondert darauf hinweisen, dass auf unseren Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden. Unsere Fotograf*innen sind in der Regel gut gekennzeichnet. Wir bitten um eure Mitwirkung, indem ihr aufmerksam seid, wenn Aufnahmen entstehen, und ggf. aktiv darauf hinweist, wenn ihr selbst oder andere Personen nicht fotografiert werden möchten. Darüber hinaus könnt ihr selbst darauf achten, euch bei laufenden Aufnahmen oder in gekennzeichneten Bereichen so zu positionieren, dass ihr nicht im Bild seid, wenn ihr das nicht möchtet. 

    Datenverarbeitung

    Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit setzen wir, und unsere Untergliederungen, Bild- und Filmaufnahmen ein.

    Diese Materialien helfen uns dabei, unsere Arbeit anschaulich darzustellen und Einblicke in unsere vielfältigen Angebote zu geben. Hierfür werden die Aufnahmen sorgfältig aufbereitet und für unterschiedliche Kommunikations- und Informationszwecke genutzt, unter anderem:

    • auf den Websites des JRK Nordrhein (https://www.jrk-nordrhein.de/) und des DRK Nordrhein (https://www.drk-nordrhein.de/)
    • in den Social-Media-Kanälen Instagram (jrk_nordrhein; drknordrhein), Facebook (jrk.nordrhein; drk.nordrhein) und YouTube (Jugendrotkreuz Nordrhein)
    • in Broschüren, Positionspapieren, Flyern oder Postern
    • in Anzeigen, Veröffentlichungen und Pressemitteilungen des DRK/JRK Nordrhein

    Die Bilder und Texte tragen dazu bei, die Angebote, Unterstützungsleistungen und das Engagement des DRK Landesverbandes Nordrhein e.V. und seiner Untergliederungen sichtbar zu machen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

    Rechtliche Grundlagen

    § 1 Grundlagen 

    Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des vom Gesetz geschützten, allgemeinen Persönlichkeitsrechts (§22, Kunsturheberrechtsgesetz). Es gilt der Grundsatz, dass Fotos nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder veröffentlicht werden dürfen. Es handelt sich um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung. Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unsere Organisation unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO als Rechtsgrundlage. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DS-GVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unserer Organisation oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

    § 2 Einwilligung und Zweckbestimmung 

    Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit verwendet der DRK Landesverband Nordrhein e.V. sowie seine Untergliederungen Bild- und Filmaufnahmen, die von beauftragten Fotograf*innen oder Kameraleuten erstellt oder dem Verband zur Verfügung gestellt wurden. Diese Materialien werden für verschiedene Kommunikations- und Informationszwecke genutzt und entsprechend aufbereitet und verarbeitet. Die Aufnahmen/Texte sollen dazu wie folgt verarbeitet werden:

    • Auf der Website des JRK Nordrhein (https://www.jrk-nordrhein.de/) und des DRK Nordrhein (https://www.drk-nordrhein.de/)
    • Auf den Social Media Kanälen Instagram (jrk_nordrhein; drknordrhein), Facebook (jrk.nordrhein; drk.nordrhein), YouTube (Jugendrotkreuz Nordrhein)
    • In Broschüren, (politischen) Positionspapieren, Faltblättern oder Postern des DRK/JRK Nordrhein
    • Für Werbeflächen oder Zeitungsanzeigen des DRK/JRK Nordrhein
    • In Pressemitteilungen des DRK Landesverbandes Nordrhein Die Bilder und Texte dienen dazu, die Angebote, Hilfen oder Services des DRK Landesverband Nordrhein e.V. und seinen Untergliederungen im Bild darzustellen.

    § 3 Nutzungsrechte

    Der DRK Landesverband Nordrhein e.V. und seine Untergliederungen nutzen Bild- und Textmaterial im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf Grundlage entsprechender Nutzungsrechte. Diese Rechte sind inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt und schließen die Verwendung in verschiedenen Medien und Formaten ein. Die Aufnahmen können unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte bearbeitet werden, etwa durch Zuschnitt, grafische Anpassungen oder die Kombination mit anderen Inhalten. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Trotz sorgfältigen Umgangs kann nicht ausgeschlossen werden, dass veröffentlichte Inhalte von Dritten unbefugt verwendet werden. Der DRK Landesverband Nordrhein e.V. ergreift jedoch angemessene Maßnahmen, um solchen Nutzungen entgegenzuwirken und Betroffene im Falle eines Bekanntwerdens zu informieren. Die Nutzung der Materialien erfolgt in der Regel unentgeltlich und umfasst auch die digitale Verarbeitung und Speicherung.