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    Erste Hilfe in der weiterführenden Schule

    Für eine gelungene Kooperation zwischen Jugendrotkreuz (JRK) und Schule steht der Schulsanitätsdienst (SSD).  

     

    Der JRK Schulsanitätsdienst (SSD)

    Im Rahmen der „Kooperationslehrer*innen-Ausbildung Schulsanitätsdiensts“ (Koopa SSD) qualifiziert das JRK jährlich bis zu 45 interessierte Lehrkräfte. Die Koopa-Lehrkräfte gründen bzw. übernehmen im Anschluss einen Schulsanitätsdienst an ihrer Schule und bilden interessierte Kinder und Jugendliche ab der 7. Jahrgangsstufe in Erster Hilfe aus.  

    Die Schulsanis unterstützen die Schule bei Schulveranstaltungen. Sie stellen auf der Basis von Plänen einen Bereitschaftsdienst und helfen kompetent bei Unfällen, Verletzungen bzw. Krankheiten – im Bedarfsfall bis zum Eintreffen der Rettungskräfte. Darüber hinaus verwalten, warten und ergänzen die Schulsanis das Sanitätsmaterial an ihrer Schule, weisen auf Gefahrenquellen hin und dokumentieren alle Einsätze.

    Schulsanis geben Sicherheit bei Schul- und Sportfesten, Ausflügen und an jedem einzelnen Schultag. 

    Durch den Schulsanitätsdienst lernen Kinder und Jugendliche in gegenseitiger Verantwortung zu leben. Einfühlungsvermögen und Hilfsbereitschaft für die Gemeinschaft werden weiterentwickelt. Schulsanis nehmen sich selbst, ihre Lebensumstände und ihre Umwelt bewusster wahr und haben die Gelegenheit, sie positiv zu beeinflussen. Selbstständiges Handeln rückt in den Vordergrund, was eine Stärkung des Selbstbewusstseins fördert. 

    Die Angebote in der Übersicht

    Unterrichtsmaterialien: Ordner "Heranführen an die Erste Hilfe in der Sekundarstufe I"

    Der Ordner kann über Kolöchter & Partner bestellt werden: https://www.koloechter.de/jrkshop/

    • Fragen zur Kooperationslehrer*innen-Ausbildung Schulsanitätsdienst (Koopa SSD)

      Wie kann ich mich für die Kooperationslehrkräfteausbildung anmelden?

      Gehe einfach zur Rubrik “Veranstaltung buchen”. Unter dem Reiter "Jugendrotkreuz > Schulsanitätsdienst für Fachkräfte an Schulen" findest du die Termine. Suche dir dort den gewünschten Durchlauf aus.

      Was umfasst die Kooperationslehrkräfteausbildung?

      Die Kooperationslehrkräfteausbildung umfasst drei Teile: Teil 1, Sanitätslehrgang und den Teil 2. Dazu kommen Selbstlerneinheiten zwischen den Teilen plus Hospitation nach Teil 2. Du musst hierfür 11 Tage Präsenszeit einplanen, ca. 30 Unterrichtseinheiten (UE) Selbstlerneinheiten sowie 2 Mal 9 Unterrichtseinheiten Hospitation.

      Wie erhalte ich den Lehrschein?

      Den Lehrschein erhältst du über deinen Kreisverband. Er kann nach erfolgreich bestandener Ausbildung sowie der Hospitation beantragt werden.

      Wie lange ist der Lehrschein gültig?

      Drei Jahre. Du musst innerhalb der drei Jahre an einer Lehrscheinverlängerung teilnehmen. Diese umfasst 16 UE und verteilt sich auf zwei Tage.

      Wo finde ich die Termine zur JRK-Lehrscheinverlängerung?

      Die Termine findest du auf unserer Anmeldeplattform

      Wie melde ich mich dort an?

      Zusammen mit deinem Kreisverband meldest du dich dort an.

      Wo findet die JRK-Lehrscheinverlängerung statt?

      Im Haus des Jugendrotkreuz in Bad Münstereifel.

      Wie viel kostet die JRK-Lehrscheinverlängerung?

      Die JRK-Lehrscheinverlängerung ist kostenlos. Verpflegung und Unterkunft sind ebenfalls kostenlos.

      Die angebotenen JRK-Lehrscheinverlängerungen sind ausgebucht. Kann ich auch an einer Lehrscheinverlängerung der Akademie teilnehmen?

      Bitte setze dich zunächst auf die Warteliste unserer JRK-Lehrscheinverlängerungen, es springen immer mal wieder Personen ab. Ansonsten kannst du auch an einer Lehrscheinverlängerung der Akademie teilnehmen. In Einzelfällen übernehmen wir die Lehrgangskosten. Unterkunft und Verpflegung muss über dich oder den Kreisverband bezahlt werden. Bitte melde dich dafür bei uns unter schulsanitätsdienst@drk-nordrhein.de.

      Ich habe meinen Lehrschein nicht rechtzeitig verlängert. Muss ich nun die gesamte Ausbildung noch einmal machen?

      Nein. Du musst 16 UE sanitätsdienstliche Fortbildung absolvieren und Teil 2 (32 UE) nochmal besuchen.

      Muss ich alle drei Teile der Kooperationslehrkräfteausbildung extra buchen?

      Nein, das machen wir für dich.

      Welche Nachweise benötige ich?

      Du musst für die Anmeldung einen Nachweis über das 2. Staatsexamen oder 200 Stunden pädagogisches Studium einreichen. Außerdem einen Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs (9 UE), der bei Beginn des Sanitätslehrgangs nicht älter als ein Jahr ist.

      Ich habe kein 2. Staatsexamen, kann ich trotzdem die Kooperationslehrkräfteausbildung absolvieren?

      Auch ohne zweites Staatsexamen kannst du die Kooperationslehrkräfteausbildung absolvieren, wenn du einen Nachweis über 200 Stunden pädagogisches Studium erbringen kannst. 

      Wieviel kostet die Ausbildung?

      Die Kooperationslehrkräfteausbildung kostet 398 Euro.

      Wer bezahlt die Ausbildung?

      Deine Schule. Alternativ kannst du in deinem Kreisverband nachfragen.

      Wann erhalte ich die Rechnung?

      Die Rechnung wird nach dem ersten Teil an die von dir angegebene Rechnungsadresse geschickt.

      Wo findet die Kooperationslehrkräfteausbildung statt?

      Der erste Teil findet entweder im Landesverband des JRK Nordrhein in Düsseldorf statt (Kompaktversion) oder zweitägig im Haus des Jugendrotkreuzes in Bad Münstereifel.

      Sind die Übernachtungen und Verpflegung im Preis enthalten?

      Ja. Lediglich die Fahrtkosten müssen von dir getragen werden.

      Muss ich übernachten?

      Nein, du musst nicht übernachten. Die Kosten der Ausbildung reduzieren sich dadurch allerdings nicht. Falls du nicht oder nur teilweise übernachten möchtest, gib uns kurz Bescheid.

      Darf ich nach dem ersten Teil bereits einen Schulsanitätsdienst leiten?

      Nach dem ersten Teil darfst du alles Organisatorische rund um den Schulsanitätsdienst übernehmen. Dazu gehört zum Beispiel Mitgliederakquise, Raumwartung, die Organisation von Dienstplänen. Du kannst noch nicht die Unterrichtseinheiten mit den Schulsanitäter*innen durchführen und kannst weder die Schüler*innen noch die Lehrkräfte in Erster-Hilfe ausbilden.

      Was umfasst der Sanitätslehrgang?

      Der Sanitätslehrgang umfasst 48 UE, die sich auf fünf Tage verteilen und endet mit einer praktischen, mündlichen und schriftlichen Prüfung am fünften Tag. Du eignest dir hier das notwendige medizinische Wissen an, um später als Ausbilder*in für Erste-Hilfe tätig zu sein.

      Was umfasst der Teil 2 der Kooperationslehrkräfteausbildung?

      Der Teil umfasst 32 UE und verteilt sich auf vier Tage. Auch dieser Teil endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung am vierten Tag. Am zweiten und dritten Tag finden Lehrproben statt. Im Teil 2 lernst du, wie du als Ausbilder*in für Erste-Hilfe das notwendige medizinische Wissen vermittelst und wie du Erste-Hilfe-Kurse entsprechend der Vorgaben der Unfallkasse gestaltest.

      Ich habe bereits einen Sanitätslehrgang oder eine vergleichbare medizinische Qualifikation. Muss ich trotzdem die ganze Ausbildung machen?

      Nein. Ist deine medizinische Qualifizierung nicht älter als drei Jahre, musst du nur Teil 1 und Teil 2 absolvieren. Ist deine medizinische Ausbildung länger als drei Jahre her, musst du 16 UE medizinische Fortbildung (z.B. in deinem Kreisverband) absolvieren und natürlich Teil 1 und Teil 2.