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    Allgemeine Reisebedingungen Jugendrotkreuz Nordrhein

    § 1    Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Reisebedingungen (nachfolgend: ARB) liegen allen unseren Reiseveranstaltungen zugrunde. Sie werden mit der Buchung verbindlich und konkretisieren das Vertragsverhältnis.

    § 2    Zustandekommen des Vertrages

    (1) Unsere Reiseangebote sowie unsere Angaben und Auskünfte, z.B. in unserem Flyer oder auf unserer Internetseite, sind freibleibend und unverbindlich.

    (2) Der volljährige Kunde kann sich elektronisch für unsere Reiseveranstaltung anmelden. Mit seiner Anmeldung bietet er uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt jedoch erst mit unserer Annahmeerklärung zustande. Diese kann von uns grundsätzlich formfrei erklärt werden. Wir erstellen eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben zur Reise enthält. Eine Abweichung in der Reisebestätigung stellt ein neues Angebot durch uns dar, widerspricht der Kunde nicht, kommt der Vertrag auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande.

    (3) Der minderjährige Kunde hat ergänzend zum Abs. 2 eine Reisevollmacht von den Eltern ausfüllen zu lassen, die im Anschluss an die Anmeldung dem Kunden per E-Mail zugesendet wird. Der Kunde verpflichtet sich, die Reisevollmacht dem zuständigen Referenten von den Personensorgeberechtigten unterschrieben und ausgefüllt zurückzusenden. Vorher kann unsere Annahmeerklärung nicht abgegeben werden und damit kein Vertragsabschluss erfolgen.

    (4) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Anmeldung vorgenommen hat, wie für seine eigene einzustehen, wenn er dies durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

    § 3    Anzahlung, Rechnung & Zahlungsbedingungen

    (1) Der Kunde erhält eine Rechnung, die den Gesamtpreis ausweist. Die Anzahlung in Höhe von EUR 100,00 ist innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Sofern es sich bei unserer Reiseveranstaltung um eine Bildungsreise handelt, ist die Zahlung des Gesamtpreises 28 Tage vor Reiseantritt fällig.

    (2) Wir sind berechtigt, Rechnungen per Post oder per E-Mail zu versenden oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, zu diesem Zweck seine jeweils aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen und dafür zu sorgen, dass der E-Mail-Empfang nicht durch technische Sperren (Spamschutz) gestört ist. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass er die für seine Reise zur Verfügung stehenden Dokumente zur Kenntnis nimmt.

    (3) Unser Entschädigungsanspruch bei Rücktritt durch den Kunden wird sofort zur Zahlung an uns fällig.

    (4) Erbringt der Kunde eine fällige Zahlung nicht oder nicht vollständig und leistet er diese trotz Mahnung mit Fristsetzung durch uns nicht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.

    (5) Kosten für Pass- und Visumserfordernisse oder hinsichtlich etwaiger Gesundheitsvorschriften im Reiseland sind nicht in unserem Preis enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

    § 4    Preis- & Leistungsänderungen nach Zustandekommen des Vertrages

    (1) Wir behalten uns vor, den Preis der Reiseveranstaltung angemessen zu erhöhen, wenn sich unsere Kosten wesentlich verändern, insbesondere bei Änderungen unserer Kosten für die Beförderung, wie z.B. für Treibstoff oder andere Energieträger, Erhöhung der Steuer, Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sowie Änderungen des Wechselkurses im Reiseland. Wir ändern den Preis in dem Umfang, wie sich die Erhöhung unserer Kosten pro Teilnehmende auf den Preis des Kunden auswirkt. Sollte dies der Fall sein, werden wir den Kunden unverzüglich hierüber informieren.

    (2) Änderungen einzelner Leistungen, die nach dem Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, wenn die Änderungen nicht erheblich sind und der Gesamtzuschnitt der Reiseveranstaltung nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung des Gesamtzuschnitts der Reiseveranstaltung liegt insbesondere aber nicht ausschließlich vor, wenn der Zielort wechselt oder die Reisedauer unzumutbar verändert wird.

    (3) Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Er kann stattdessen von uns die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem Angebot anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch uns, gegenüber uns geltend zu machen.

    § 5    Rücktritt durch den Kunden

    (1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reiseveranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt hat in Textform - per E-Mail - zu erfolgen.

    (2) Im Falle des Rücktritts durch den Kunden, verlangen wir eine angemessene Entschädigung. Unser Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt und wird wie folgt berechnet:

    •    bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 20 %;
    •    vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 30 %;
    •    vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40 %;
    •    vom 14. bis 08. Tag vor Reisebeginn: 65 %;
    •    vom 07. bis 01. Tag vor Reisebeginn: 85 %;
    •    am Reisetag ober bei Nichtantritt der Reise: 90 %.

    Ein Nichtantritt der Reise liegt auch vor, wenn der Kunde am vereinbarten Abreiseort nicht rechtzeitig erscheint oder die Reise wegen fehlender Pass- & Visumerfordernisse oder auf-grund der von ihm zu verantwortenden Nichteinhaltung der Gesundheitsvorschriften nicht antreten kann.

    (3) Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn wir den Rücktritt zu vertreten haben oder im Falle höherer Gewalt.

    (4) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Auslandsreisekrankenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Wir weisen die Kunden und/ oder die Personensorgeberechtigten darauf hin, dass bei einem Nichtabschluss der empfohlenen Versicherungen, die Kunden und/ oder die Personensorgeberechtigten selbst für etwaige Kosten aufkommen müssen, die im Zusammenhang mit unvorhergesehenen Ereignissen bzw. gesundheitlichen Schäden entstehen.

    § 6    Rücktritt & Kündigung durch das DRK

    (1) Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 21 Tage vor dem Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt ihres Erreichens zuvor von uns gegenüber dem Kunden bekannt gemacht wurde, etwa durch Angabe auf unserer Internetseite oder in unserem Flyer. Bereits vom Kunden geleistete Zahlungen werden von uns erstattet.

    (2) Wir können ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn wir auf Grund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung der Reiseveranstaltung gehindert sind. In diesen Fällen ist der Rücktritt von uns unverzüglich nach Kenntnis des Grundes zu erklären.

    (3) Wir können den Vertrag kündigen, wenn der Kunde trotzt einer entsprechenden Abmahnung durch uns nachhaltig die Reise stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die Fortsetzung des Vertrages bis zur Beendigung der Reise mit ihm für uns unzumutbar ist. Die Kündigung kann ohne Einhaltung einer Frist erklärt werden. Dabei behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis. Es steht dem Kunden jedoch frei, uns gegenüber ersparten Aufwendungen geltend zu machen. Wir behalten uns Schadensersatzansprüche wegen der Störung vor. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung, insbesondere die Kosten der Personensorgeberechtigen, trägt der Kunde selbst.

    (4) Für den Fall der Ansteckung, Erkrankung oder der erkrankungsbedingten Isolationsnotwendigkeit eines Kunden, die die Weiterreise oder den Aufenthalt verhindern, muss der Kunde binnen 24 Stunden (bei Reisen innerhalb Deutschlands) bzw. binnen 48 Stunden (Reisen im EU-Ausland) von einer erziehungsberechtigten Person, falls nicht möglich einem zuvor genannten Notfallkontakt abgeholt werden. Bei der Anmeldung haben die Kunden ihre Personensorgeberechtigten sowie ihre Notfallkontakte (weitere Person(en)) anzugeben, die verpflichtet wären den Kunden abzuholen. Diese Person muss sich mit einem offiziellen Dokument (Personalausweis, Reisepass) im Falle einer Abholung bei der Reiseleitung ausweisen können.

    § 7    Pflichten des Kunden & der Personensorgeberechtigten

    (1) Der Kunde teilt bei der Anmeldung alle wesentlichen Angaben zu seinem gesundheitlichen/medizinischen Zustand sowie spätere Veränderungen unverzüglich mit, die Einfluss auf die Reisveranstaltung haben können. Hierzu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich Angaben zu Krankheiten oder Allergien, zur regulären oder situationsnotwendigen Medikamenteneinnahme, inklusive Dosierung und Einnahmehinweisen, zu Behinderungen oder Einschränkungen, inklusive Pflegebedarf und Compliance, sonstigen Besonderheiten und pädagogischen Hinweisen.

    (2) Die Personensorgeberechtigten des Kunden müssen für die Dauer der Reiseveranstaltung ihre jederzeitige telefonische Erreichbarkeit durch uns gewährleisten. Können wir die Personensorgeberechtigten im Einzelfall nicht erreichen, sind wir berechtigt, den Kunden an eine Gesundheitseinrichtung vor Ort zu übergeben, wenn die Betreuung des Kunden aus gesundheitlichen/medizinischen Gründen durch uns nicht mehr gewährleistet werden kann.

    (3) Wir können jederzeit vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, wenn die Angaben nicht vollständig oder nicht korrekt waren oder die Betreuung des Kunden aus gesundheitlichen/medizinischen Gründen durch uns nicht mehr gewährleistet werden kann. Dabei behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis. Es steht dem Kunden jedoch frei, uns gegenüber ersparten Aufwendungen geltend zu machen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung, insbesondere die Kosten der medizinischen Versorgung oder der Personensorgeberechtigen, trägt der Kunde selbst. Für den Fall, dass der Personensorgeberechtigte sich nicht in der Lage sieht den Kunden abzuholen und auch nicht anders - z.B. durch seinerseits Beauftragte - den Rücktransport gewährleisten kann, sind wir berechtigt, das Kind in die Obhut des örtlich zuständigen Jugendamtes zu übergeben. Etwaige Kosten, die durch die Übergabe entstehen, trägt der Kunde selbst.

    § 8    Gewährleistung, Haftung & Haftungsbeschränkung

    (1) Der Kunde kann bei auftretenden Mängeln Abhilfe durch uns verlangen. Etwaige Mängel sind gegenüber uns oder der örtlichen Reiseleitung unter angemessener Fristsetzung zur Abhilfe unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht unverzüglich, kann der Kunde keine Gewährleistungsrechte uns gegenüber geltend machen. Auch bei unverzüglicher Anzeige können wir die Abhilfe verweigern, wenn diese für uns unmöglich ist oder für uns mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Liegt ein Mangel vor, deren mögliche Abhilfe nicht oder nicht fristgerecht erfolgt ist, ist der Kunde befugt, den Gesamtpreis zu mindern oder den Vertrag zu kündigen.

    (2) Für den Fall, dass wir wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschäden) oder auf Grund gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung in Anspruch genommen werden, haften wir ohne Beschränkungen. Wir haften auch unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind Pflichten, die dem Kunden nach Sinn und Zweck des konkreten Vertrages zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen durfte. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

    (3) Wenn wir wegen der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten in Anspruch genommen werden, haften wir jedoch nicht für mittelbare oder unvorhersehbare Schäden, für entgangenen Gewinn, für Mangelfolgeschäden sowie für ausgebliebene Einsparungen.

    (4) Unsere Haftungsbeschränkung gilt für unsere gesetzlichen Vertreter, unsere Mitarbeiter, unabhängig davon, ob diese haupt- oder ehrenamtlich für uns tätig sind, sowie für unsere Erfüllungsgehilfen.

    (5) Für Schäden, die von anderen Kunden verursacht werden, haftet der jeweilige Verursacher. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an oder Diebstahl von mitgeführten Gegenständen. Es sei denn, dass uns ein Verschulden trifft, welches nicht nach den vorgenannten Absätzen ausgeschlossen ist.

    § 9    Pass- & Visumerfordernisse, Gesundheitsvorschriften

    (1) Wir werden den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse, etwaige Gesundheitsvorschriften des Reiselandes sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Wir empfehlen, eine großzügige Vorlaufzeit von mindestens zwei Monaten zur Erlangung der entsprechenden Dokumente. Im Falle deren Nichtbeschaffung durch den Kunden haften wir nicht.

    (2) Der Kunde ist für das Beschaffen und das Mitführen der für die Reiseveranstaltung notwendigen Dokumente sowie das Einhalten etwaige Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Bei Verlust der notwendigen Dokumente während der Reise trägt der Kunde sämtliche Kosten, die in diesem Zusammenhang, insbesondere mit der Nachbeschaffung, entstehen.

    § 10    Weitere Pflichten des Kunden

    (1) Der Kunde verpflichtet sich, zur Einhaltung der Jugendschutzgesetze, insbesondere mit Blick auf den Konsum von Alkohol, Drogen und Zigaretten. Wir achten auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Drogen sind unabhängig vom Alter und der Einschlägigkeit der Jugendschutzgesetze verboten. Der Konsum von Alkohol ist für Kunde unter 16 Jahren nicht gestattet. Der Konsum von Zigaretten ist für Kunden im Alter von unter 18 Jahren nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn im Reiseland mildere gesetzliche Regelungen gelten sollten. § 7 Abs. 3 gilt entsprechend.

    (2) Minderjährige Kunde dürfen im Falle eines Testerfordernisses (z. B. Corona-Test) durch das geschulte JRK-Personal getestet werden, sofern die Kunden mit der Durchführung einverstanden sind.

    § 11    Höhere Gewalt

    (1) Im Falle höherer Gewalt sind wir für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb unseres Einflussbereichs liegendes Ereignis, durch das wir ganz oder teilweise an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert sind. Hiervon erfasst sind insbesondere aber nicht ausschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen und nicht von uns verschuldete Betriebsstörungen, insbesondere Arbeitskampf oder Streik und andere Leistungsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben. Wir werden den Kunden unverzüglich über den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt informieren und uns nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen, soweit uns dies möglich ist, zu beschränken.
    (2) Wir können auch vom Vertrag zurücktreten, wenn wir auf Grund höherer Gewalt nach Abs. 1 an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind. In diesem Fall erklären wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund. Treten wir zurück, verlieren wir den Anspruch auf den Gesamtpreis.

    § 12    Recht am eigenen Bild

    (1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass während der Reiseveranstaltung von ihm Film-, Foto- und/oder Tonaufnahmen angefertigt werden. Es ist ihm bewusst, dass er auf diesen Aufnahmen deutlich zu erkennen sein kann.

    (2) Der Kunde hat im Rahmen der Buchung, die Wahl ob der Veröffentlichung der Aufnahmen zum Zwecke der Werbung für die Reiseveranstaltung sowie für das Jugendrotkreuz Nordrhein eingewilligt wird oder nicht. Werbung erfasst insbesondere Anzeigen und Posts bei Facebook, Instagram, auf unserer Homepage, sowie unseren Printmedien (Flyer, Jahrbuch, Zeitungsanzeigen, Poster, Broschüren, Pressemitteilungen etc.). Diejenigen Kunden, die der Veröffentlichung und Verwendung der Aufnahmen zustimmen, können die Zustimmung jederzeit widerrufen oder einschränken.

    (3) Minderjährige Kunden schicken uns nach unserer Aufforderung ein unterschriebenes Formular mit dem Einverständnis der Personensorgeberechtigten zu.

    § 13    Datenschutz & EDV-Verarbeitung

    (1) Der Kunde stimmt zu, dass zum Zwecke der Abwicklung des Vertragsverhältnisses die notwendigen Daten unter Berücksichtigung der Anforderungen des gesetzlichen Datenschutzes von uns in elektronischen Dateien gespeichert werden.

    (2) Unsere Datenschutzerklärung senden wir auf Anfrage gerne zu. Sie finden diese jederzeit im Internet unter www.jrk-nordrhein.de/datenschutzerklaerung.

    (3) Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie telefonisch unter +49 211 3104-215 oder per E-Mail an datenschutz@drk-nordrhein.de.

    § 14    Beschwerde & Streitbeilegung

    (1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. Wir nehmen an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet.

    (2) Ein internes Beschwerdeverfahren ist eingerichtet. Zuständige Stelle ist die Abteilungsleitung JRK im DRK-Landesverband Nordrhein e.V.

    § 15    Widerrufsrecht

    Ein Widerrufsrecht besteht aus gesetzlichen Gründen nicht, vgl. §§ 312 Abs. 1, 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB. Der Kunde kann stattdessen die Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere aus § 5 Abs. 1 dieser AGB geltend machen. Danach kann der Kunde jederzeit vor Reisebeginn von der Reiseveranstaltung zurücktreten.

    § 16    Schlussbestimmungen

    (1) Mündliche Nebenabreden gelten nur dann, wenn diese durch uns zumindest in Textform bestätigt werden.

    (2) Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. Der Kunde verpflichtet sich, sich gemeinsam mit uns auf eine Ersatzbestimmung zu einigen, die wirksam, durchsetzbar und für den Zweck der Bestellung und zum Schutz der beidseitigen Interessen geeignet ist. § 139 BGB findet keine Anwendung.

    (3) Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

    (4) Reiseveranstalter:

    Deutsche Rote Kreuz Landesverband Nordrhein e.V.
    Auf’m Hennekamp 71,
    40225 Düsseldorf,
    vertreten durch den Vorstand,
    Tel. +49 211 3104 0
    Fax +49 211 3104 209
    E-Mail lv(at)drk-nordrhein.de