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    Kinder- und Jugendschutz

    Das Jugendrotkreuz setzt sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein. Unser Präventionskonzept sieht dafür verschiedene Bereiche vor. Hier erfährst du, welche das genau sind.

     

    Vorreiterrolle

    Das Jugendrotkreuz im Landesverband Nordrhein e.V. kann mit Sicherheit als einer der Vorreiter im Bereich "Prävention von (sexualisierter) Gewalt" innerhalb der Jugendverbandskultur angesehen werden.

    Schon im Jahr 2006 haben wir ein umfassendes Präventionskonzept erarbeitet und umgesetzt. Seit diesem Tag gibt es bei uns eine eigene JRK-Schutzstelle, eine umfassende Kooperation mit der Beratungsstelle Sag´s e.V. in Langenfeld, jährlich stattfindende Basispräventionsschulungen und Aufbaufortbildungen für unsere ehrenamtlich Aktiven und einen eigenen Baustein zum Kinder- und Jugendschutz innerhalb der Jugendleiter*innenausbildung. Für die JRK Ferien haben wir einen Präventionsleitfaden entwickelt, der auf die Besonderheiten während einer Ferienfahrt eingeht und Unterstützung leistet.

    Methodentasche 100% ICH

    Innerhalb der Präventionsschulungen arbeiten wir unter anderem mit der Methodentasche "100% ICH“, die als Nachfolgeprodukt unserer ersten Methodenbox "Gemeinsam stark sein" von unserer ehemaligen Bildungsreferentin Stephanie Korell und in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW (AJS) entstanden ist.

    Die Arbeit mit der Methodentasche eignet sich für alle Fachkräfte und Jugendleiter*innen, die mit Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 16 Jahren zum Thema Selbstwertstärkung arbeiten wollen. Die 5 Kategorien "Meine Gefühle", "Mein Körper", "Meine Werte", "Meine Grenzen" und "Ich brauche dich!" ermöglichen eine spielerische Auseinandersetzung mit dem Thema und stärken gleichzeitig wichtige Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen.

    Methodentasche für "Prävention sexualisierter Gewalt"

    Dennoch haben Kinder und Jugendliche natürlich nicht die Aufgabe, sich selbst vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen. Dies ist alleinige Aufgabe der Erwachsenen, denen sie anvertraut sind! Kinder und Jugendliche können aber bestärkt werden, sich schneller Hilfe zu suchen, unangemessene Situationen besser einschätzen zu können und ein positives Körpergefühl zu entwickeln. Dabei leistet die Arbeit mit der Methodentasche eine großartige Unterstützung, wenn sie als langfristige Gruppenbegleitung und nicht als kurzweiliges Projekt begriffen wird.

    DRK-Verhaltenskodex, Selbstverpflichtungserklärung, erweitertes Führungszeugnis

    Bundesweit gelten in allen Einrichtungen, Diensten und Gemeinschaften des DRK, und somit auch bei uns im JRK, die DRK-Standards zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Zu diesen Standards gehören auch eine Selbstverpflichtungserklärung und ein Verhaltenskodex. Alle Menschen, die bei uns im JRK aktiv sind, müssen diese beiden Dokumente unterschreiben. Den Verhaltenskodex gibt es in mehreren Sprachen, sodass die Inhalte für möglichst viele Menschen zugänglich sind. Die beiden Dokumente findet ihr hier. Außerdem müssen uns alle, die im JRK in irgendeiner Form mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit machen wir ganz klar deutlich, dass bei uns im JRK kein Raum für Täter*innen ist.

    Referent*in "Prävention sexualisierter Gewalt"

    Seit dem 01.04.2014 gibt es im DRK-Landesverband zudem ein*e eigene*n Referenten*in für "Prävention sexualisierte Gewalt". Der*Die Referent*in ist für alle Bereiche im DRK zuständig und hat zusammen mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den ehrenamtlichen Gemeinschaftsleitungen und Fachkolleg*innen der einzelnen Abteilungen im DRK-Landesverband, eine Broschüre zur Umsetzung der 8 DRK-Standards erarbeitet.

    Mehr Informationen zu der Präventionsarbeit im DRK-Landesverband Nordrhein e.V. und die Kontaktdaten der Stabstelle findest du auf der DRK-Präventionsseite.

    Interventionsverfahren

    Alle unsere Angebote und Maßnahmen dienen der Präventionsarbeit. Das heißt, dass wir dadurch möglichst viele Fälle von Grenzverletzungen und (sexualisierter) Gewalt bei uns im Jugendverband verhindern möchten. Leider lässt sich das aber nicht hundertprozentig ausschließen. Für alle klärungsbedürftigen Vorfälle, die nach Rücksprache mit einer externen Fachberatungsstelle einer weiteren, verbandlichen Abklärung bedürfen, gibt es im DRK-Landesverband Nordrhein e.V. eine*n Interventionsbeauftragte*n. Der*Die Interventionsbeauftragte ist für alle Gemeinschaften im DRK zuständig und stellt bei Bedarf ein Interventionsteam zusammen, um den Sachverhalt zu klären.  Nach sorgfältiger Überprüfung empfiehlt er*sie dem jeweiligen Präsidium/Vorstand des Landesverbandes/Kreisverbandes, welche verbandlichen Maßnahmen (und/oder juristischen Schritte) einzuleiten sind. Den*die aktuelle*n Interventionsbeauftragte*n findet ihr auf der DRK-Präventionsseite.

    Während des Interventionsverfahrens wird großen Wert darauf gelegt, dass insbesondere die betroffene Person möglichst gut unterstützt wird und nichts gegen ihren Willen eingeleitet wird.

    Alle unsere Maßnahmen können und sollen keine falsche Sicherheit herstellen. Zahlen und Fakten zeigen, dass Jugendverbände leider eines der größten Tatumfelder für sexualisierte Gewalterfahrungen sind. Umso mehr sehen wir uns als JRK in der Verantwortung, eine Verbandskultur zu schaffen, in denen wir uns klar gegen Grenzüberschreitungen und (sexualisierte) Gewalt stellen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Räume, in denen sie geschützt und frei von jeglichen Formen von Gewalt ihre Potenziale entfalten und Gemeinschaft erleben können!