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    Kinder- und Jugendschutz

    Das Jugendrotkreuz setzt sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein. Unser Präventionskonzept sieht dafür verschiedene Bereiche vor. Hier erfährst du, welche das genau sind.

     

    Vorreiterrolle

    Das Jugendrotkreuz im Landesverband Nordrhein e.V. kann mit Sicherheit als einer der Vorreiter im Bereich "Prävention von (sexualisierter) Gewalt" innerhalb der Jugendverbandskultur angesehen werden.

    Schon im Jahr 2006 haben wir ein umfassendes Präventionskonzept erarbeitet und umgesetzt. Seit diesem Tag gibt es bei uns eine eigene JRK-Schutzstelle, eine umfassende Kooperation mit der Beratungsstelle Sag´s e.V. in Langenfeld, jährlich stattfindende Basispräventionsschulungen und für unsere ehrenamtlich Aktiven und einen eigenen Baustein zum Kinder- und Jugendschutz innerhalb der Jugendleiter*innenausbildung. Für die JRK Ferien haben wir einen Präventionsleitfaden entwickelt, die auf die Besonderheiten während einer Ferienfahrt eingeht und Unterstützung leistet.

    Unser Schutzkonzept

    Um den langfristigen Schutz von allen Akteur*innen im JRK Landesverband Nordrhein zu gewährleisten, haben wir in Kooperation mit Vera Sadowski von "Sicher(l)Ich" und eurer Unterstützung ein neues individuelles Schutzkonzept entwickelt. Das Schutzkonzept dient zum einen als wirksamer Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, zum anderen macht es kompetente Ansprechpersonen und Maßnahmen der Intervention sichtbar, um Betroffenen in Notsituationen Hilfe zu bieten. Es geht darum, präventive Strukturen und Handlungssicherheit in den Verbandsalltag zu implementieren, um (sexualisierte) Gewalt zu verhindern.

    Unser Schutzkonzept orientiert sich deshalb klar an den 8 Standards gegen sexualisierte Gewalt des DRK, welche bundesweit in allen Einrichtungen, Diensten und Gemeinschaften gelten. Zu diesen Standards gehören auch eine Selbstverpflichtungserklärung und ein Verhaltenskodex. Alle Menschen, die bei uns im JRK aktiv sind, müssen diese Dokumente unterschreiben. Außerdem müssen alle, die im direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sind, alle 3 Jahreein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

    Ein Schutzkonzept allein ist keine Garantie dafür, dass sexualisierte Gewalt nicht vorkommt,.Es braucht Menschen, die informiert sind,sich dem Thema stellen und achtsam gegenüber ihrem Umfeld sind. Also lasst uns gemeinsam Schutz bieten und hinschauen.

    DRK-Stabsstelle "Prävention sexualisierter Gewalt"

    Seit dem 01.04.2014 gibt es im DRK-Landesverband zudem eine eigene Stabsstelle "Prävention sexualisierte Gewalt". Sie ist für alle Bereiche im DRK zuständig und hat zusammen mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den ehrenamtlichen Gemeinschaftsleitungen und Fachkolleg*innen der einzelnen Abteilungen im DRK-Landesverband, eine Broschüre zur Umsetzung der 8 DRK-Standards erarbeitet.

    Mehr Informationen zu der Präventionsarbeit im DRK-Landesverband Nordrhein e.V. und die Kontaktdaten der Stabsstelle findest du auf der DRK-Präventionsseite.

    Interventionsverfahren

    Alle unsere Angebote und Maßnahmen dienen der Präventionsarbeit. Das heißt, dass wir dadurch möglichst viele Fälle von Grenzverletzungen und (sexualisierter) Gewalt bei uns im Jugendverband verhindern möchten. Leider lässt sich das aber nicht hundertprozentig ausschließen. Für alle klärungsbedürftigen Vorfälle, die nach Rücksprache mit einer externen Fachberatungsstelle einer weiteren, verbandlichen Abklärung bedürfen, gibt es im DRK-Landesverband Nordrhein e.V. eine*n Interventionsbeauftragte*n. Der*Die Interventionsbeauftragte ist für alle Gemeinschaften im DRK zuständig und stellt bei Bedarf ein Interventionsteam zusammen, um den Sachverhalt zu klären.  Nach sorgfältiger Überprüfung empfiehlt er*sie dem jeweiligen Präsidium/Vorstand des Landesverbandes/Kreisverbandes, welche verbandlichen Maßnahmen (und/oder juristischen Schritte) einzuleiten sind. Den*die aktuelle*n Interventionsbeauftragte*n findet ihr auf der DRK-Präventionsseite.

    Während des Interventionsverfahrens wird großen Wert daraufgelegt, dass insbesondere die betroffene Person möglichst gut unterstützt wird und nichts gegen ihren Willen eingeleitet wird.

    Alle unsere Maßnahmen können und sollen keine falsche Sicherheit herstellen. Zahlen und Fakten zeigen, dass Jugendverbände leider eines der größten Tatumfelder für sexualisierte Gewalterfahrungen sind. Umso mehr sehen wir uns als JRK in der Verantwortung, eine Verbandskultur zu schaffen, in denen wir uns klar gegen Grenzüberschreitungen und (sexualisierte) Gewalt stellen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Räume, in denen sie geschützt und frei von jeglichen Formen von Gewalt ihre Potenziale entfalten und Gemeinschaft erleben können!