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    Gremien

    Der Landesausschuss und die Landesversammlung des Jugendrotkreuzes (JRK) sind unsere Gremien auf Landesebene. Außerdem sind wir bei vielen weiteren Gremien vertreten.

     

    Landesausschuss

    Der Landesausschuss setzt sich aus den folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:

    • die JRK-Landesleitung
    • die JRK-Kreisleiter*innen
    • je ein*e gewählte*r Vertreter*in der anderen DRK-Gemeinschaften, sofern diese im Landesverband aktiv sind

    Der*Die Landesreferent*in gehört mit beratender Stimme zum JRK-Landesausschuss.  

    Landesversammlung

    Die JRK-Landesversammlung ist das oberste Beschlussgremium des JRK im Landesverband. Die Versammlung nimmt den Tätigkeitsbericht entgegen und beschließt darüber. Bei der Landesversammlung werden außerdem die Mitglieder der Landesleitung, die Delegierten für die JRK-Bundeskonferenz und die Delegierten für die Vollversammlung des Landesjugendrings gewählt.

    Die JRK-Landesversammlung setzt sich aus den folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:

    • die JRK-Landesleitung
    • die Mitglieder des JRK-Landesausschuss
    • die weiteren Mitglieder der Kreisleitungen
    • zwei Delegierte jedes JRK-Kreisverbandes

    Beratend gehören zur Landesversammlung auch:

    • ein*e Vertreter*in der JRK-Bundesleitung
    • ein*e Vertreter*in des DRK-Landesvorstandes
    • der*die JRK-Landesreferent*in

    Sonstige Gremien

    Die JRK-Landesleitung vertritt das Jugendrotkreuz Nordrhein außerdem in den folgenden Gremien:

    - Landesausschüsse der anderen Gemeinschaften

    Auch die anderen Gemeinschaften (Bereitschaften, Wasserwacht, Wohlfahrts- und Sozialarbeit und Bergwacht) haben Landesausschüsse mit ähnlichen Aufgaben, wie der Landesausschuss des Jugendrotkreuzes. Eine Besonderheit ist, dass das Jugendrotkreuz aufgrund seiner Eigenständigkeit als einzige Gemeinschaft über die Landesversammlung verfügt. Daher sind die Landesausschüsse der anderen Gemeinschaften abweichend vom Jugendrotkreuz auch die Wahlgremien für ihre Leitungen.

    - Bundeskonferenz

    Das Jugendrotkreuz ist auch auf Bundesebene aktiv. Die Bundeskonferenz ist das Pendant zur Landesversammlung des Jugendrotkreuzes auf Bundesebene. Die Bundeskonferenz setzt sich daher aus der Bundesleitung des Jugendrotkreuzes, den Landesleitungen (Jugendrotkreuz) der 19 Landesverbände und deren Delegierten zusammen. Sie ist damit das höchste Beschlussgremium des Jugendrotkreuzes und wird in der Regel einmal im Jahr durch den*die Bundesleiter*in einberufen.

    - Länderrat

    Der Länderrat des Jugendrotkreuzes ist das Gremium auf Bundesebene, um den Austausch zwischen den Landesverbänden sicherzustellen. Für ein Jahr wird ein Landesverband bestimmt, der den Vorsitz dieses Gremiums übernimmt.

    - Landesjugendring (LJR)-Hauptausschuss und Vollversammlung

    Das Jugendrotkreuz ist dem Landesjugendring Nordrhein-Westfalen angeschlossen. Jugendringe sind der Zusammenschluss vieler Jugendorganisationen, um gemeinsame Interessen politisch stark vertreten zu können und wichtige Informationen zur Arbeit der Jugendverbände auszutauschen. Der Landesjugendring ist auch Koordinierungsstelle der Jugendleiter*innen-Karte (JULEICA). Um Beschlüsse zu fassen und Wahlen durchführen zu können, bedient sich der Landesjugendring dieser zwei Gremien. Diese sind im Wesen ähnlich aufgebaut wie der Landesausschuss und die Landesversammlung des Jugendrotkreuzes.

    - Präsidiumssitzung des Landesverbandes (LV) Nordrhein

    Das Präsidium fördert und koordiniert die Rotkreuzarbeit. Es ist für die verbandspolitische Leitung und Kontrolle des Deutschen Roten Kreuz Landesverbandes Nordrhein e.V. verantwortlich. Das Präsidium eines Landesverbandes wird von der jeweiligen Landesversammlung des Deutschen Roten Kreuz gewählt und setzt sich unter anderem aus Vertretern*innen der Rotkreuzgemeinschaften zusammen. Daher ist auch das Jugendrotkreuz dort vertreten.