Sie befinden sich hier:

    Häufig gestellte Fragen

    Du hast Fragen zu unseren Veranstaltungen? Auf dieser Seite findest du Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um unsere Veranstaltungsformate.

    • Fragen zum Anmeldeverfahren für Veranstaltungen

      Wie läuft das derzeitige Anmeldeverfahren ab?

      Die Anmeldungen für ein Großteil unserer Aus- und Fortbildungsveranstaltungen erfolgen über das Forms-Anmeldeformular auf unserer Buchungsseite.

      Insofern du Mitglied im JRK bist, werden deine Anmeldedaten zur Information bzw. Freigabe durch die Bildungskoordinator*innen an deinen Kreisverband weitergeleitet. Du erhältst von uns eine Bestätigung über deine Teilnahme per E-Mail, sobald deine Anmeldung geprüft wurde. Die Rückmeldung kann einige Tage in Anspruch nehmen.

      Die Übergangslösung durch die Einbindung eines Forms-Formulars gilt bis auf weiteres. Die Daten werden anschließend in das Nachfolgesystem überführt oder gelöscht.

    • Allgemeine Fragen zu Veranstaltungen im Jugendrotkreuz Nordrhein

      Bei wem melde ich mich ab, wenn ich mich verspäte oder nicht zur Veranstaltung kommen kann?

      Bitte informiere die Seminarleitung, am besten schriftlich per E-Mail, wenn du dich verspätest oder nicht zur Veranstaltung kommen kannst.

      Muss ich etwas für die Veranstaltung mitbringen?

      Sofern du etwas Spezielles für die Veranstaltung benötigt, erfährst du es von uns per E-Mail oder in der Veranstaltungsausschreibung auf unserer Website bzw. im Jahresprogramm.

      Sind die Veranstaltungen kostenfrei?

      Bei einem Großteil unserer Veranstaltungen ist die Teilnahme (Verpflegung, Übernachtung und ggf. Programm) kostenfrei. Ausgenommen hiervon sind unsere Ferienangebote und Bildungsreisen. Sofern Kosten für andere Veranstaltungen anfallen, sind diese unter „Gebühren“ bei der Veranstaltungsausschreibung vermerkt.

      Gibt es eine Warteliste bei Veranstaltungen?

      Falls bei der Buchung nicht ersichtlich ist, ob du dich auf einer Warteliste einschreiben kannst, wende dich gerne an die Seminarleitung.

      Bekomme ich als Teamer*in Fahrtgeld für meine ehrenamtliche Tätigkeit erstattet?

      Du bekommst als Teamer*in Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt zum Veranstaltungsort erstattet. Am Ende der jeweiligen Veranstaltung liegt dazu immer eine Liste aus, in der du dich eintragen kannst.

      Können auch Einzelzimmer gebucht werden?

      Wir nehmen gerne Einzelzimmerwünsche bei der Veranstaltungsbuchung entgegen und versuchen diese zu berücksichtigen. Wir können nicht immer garantieren, dass du ein Einzelzimmer bekommst.

      Bekomme ich noch eine Bestätigungsmail auf meine Anmeldung?

      Du bekommst eine Bestätigungsmail von uns. In der Regel erhältst du diese innerhalb von 2-3 Werktagen.

      Was ist, wenn ich wegen der schlechten Bahnverbindung eine Veranstaltung eher verlassen möchte?

      Wenn du aus einem nachvollziehbaren Grund die Veranstaltung eher verlassen musst, ist das in Ordnung. Gib der Seminarleitung im Vorfeld der Veranstaltung kurz Bescheid.

      Gibt es für das ganze Wochenende Vollverpflegung?

      Sofern nicht anders angegeben, gibt es bei unseren Veranstaltungen Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen).

      Muss ich für die Übernachtungskosten selbst aufkommen?

      Wenn kein Preis bei der Veranstaltungsausschreibung angeben ist, musst du auch nicht für die Übernachtungskosten aufkommen.

      Gibt es kostenfreie Getränke?

      Bei unseren Veranstaltungen stellen wir Wasser in ausreichend Mengen zur Verfügung. Softgetränke sowie alkoholische Getränke müssen in der Regel von jedem Teilnehmenden selbst bezahlt werden.

      Darf ich Snacks/Süßigkeiten mitbringen?

      Für das gemütliche abendliche Beisammensein kannst du gerne Süßigkeiten im angemessenen Umfang für dich (und die anderen 😉) mitbringen.

      Bekomme ich für meine ehrenamtliche Tätigkeit im Jugendrotkreuz Sonderurlaub?

      Der Gesetzgeber sieht für ehrenamtlich tätige Personen in der Kinder- und Jugendhilfe Sonderurlaubs- und Freistellungsregelungen vor. Der finanzielle Ausgleich erfolgt über Landesmittel, die über den Träger beantragt werden können. Gemäß Sonderurlaubsgesetz können bis zu 8 Tage Sonderurlaub gewährt werden. Du kannst deinen Sonderurlaub über Frank beantragen (frank.gewehr(at)drk-nordrhein.de)

      Bietet ihr auch (Sexualpädagogische) Workshops in euren Räumlichkeiten?

      Je nach Bedarf, können wir auch Workshops, wie z.B. unsere sexualpädagogischen Workshops, in den Räumlichkeiten der Geschäftsstelle in Düsseldorf anbieten.

      Warum legt ihr bei euren Veranstaltungen Wert auf vegetarische/vegane Verpflegung?

      Im Sinne der Nachhaltigkeit und des Umwelt- und Klimaschutzes, bieten wir auf all unseren Veranstaltungen vegetarische Verpflegung an. Zu den Veranstaltungen zählen auch Sitzungen von Arbeitsgemeinschaften, Gremien und weitere Treffen des Landesverbandes. Individuelle Essenswünsche (Fleisch, Vegan, Allergien), können bei der Buchung angegeben werden. Es ist uns weiterhin wichtig, dass jede*r das essen kann, was er*sie mag und/oder verträgt.

    • Fragen zu Veranstaltungen im Haus des Jugendrotkreuzes (HdJ)

      Wie erreiche ich das HdJ mit dem ÖPNV?

      Mit der Bahn kannst du von Köln oder Bonn aus nach Euskirchen fahren. Dort steigt du um nach Bad Münstereifel. Hier geht es zur Bahnauskunft. Vom Bahnhof aus fährt ein Anrufsammeltaxi zum normalen Linienbuspreis bis zum Haus des Jugendrotkreuzes. Allerdings ist eine telefonische Vorbestellung unter der Nummer 01806-151515 erforderlich.

      Brauche ich für den Aufenthalt im HdJ Bargeld?

      Wenn du in der Eifelbar etwas trinken möchtest, kommst du selbst für die Kosten auf. Nimm daher etwas Bargeld mit.

      Gibt es Parkplätze im HDJ?

      Ja, es sind ausreichend Parkplätze direkt auf dem Gelände vorhanden.

      Kann das HdJ auch für Klassenfahrten gebucht werden?

      Das HdJ kann auch für Klassenfahrten gebucht werden. Schreibe hierfür eine E-Mail an f.milanese(at)drk-nordrhein.de

      Wann wird das Schwimmbad/die Sauna wieder geöffnet?

      Das Schwimmbad/die Sauna bleiben auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    • Fragen zu Veranstaltungen für Fachkräfte an Schulen und Schüler*innen

      Ist die Unterbringung auf der „Fachkräfte Fortbildung: Mediation & Konfliktlösung“ im Preis inbegriffen?

      Ja, im Preis sind 3 Übernachtungen im Doppelzimmer inbegriffen.

      Bildet das JRK auch Schüler*innen zu Streitschlichter*innen aus?

      Wir bilden leider keine Schüler*innen aus. Die „Fachkräfte-Fortbildung: Mediation & Konfliktlösung“ richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte der Sekundarstufe I und II sowie an Schulsozialarbeiter*innen.

    • Fragen zu den Ferienangeboten

      Wann erfolgt die Anzahlung und Restzahlung für die Ferienangebote (z.B. für die Norwegen Reise)?

      Bei den Ferienangeboten ist die Anzahlung in Höhe von EUR 100,00 innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt, bis zum 22.06.2023 fällig.

    • Fragen zur Kooperationslehrer*innen-Ausbildung Schulsanitätsdienst (Koopa SSD)

      Wie kann ich mich für die Kooperationslehrkräfteausbildung anmelden?

      Gehe einfach zur Rubrik “Veranstaltung buchen” und suche dir den gewünschten Durchlauf aus.

      Was umfasst die Kooperationslehrkräfteausbildung?

      Die Kooperationslehrkräfteausbildung umfasst drei Teile: Teil 1, Sanitätslehrgang und den Teil 2. Dazu kommen Selbstlerneinheiten zwischen den Teilen plus Hospitation nach Teil 2. Du musst hierfür 11 Tage Präsenszeit einplanen, ca. 30 Unterrichtseinheiten (UE) Selbstlerneinheiten sowie 2 Mal 9 Unterrichtseinheiten Hospitation.

      Wie erhalte ich den Lehrschein?

      Den Lehrschein erhältst du über deinen Kreisverband. Er kann nach erfolgreich bestandener Ausbildung sowie der Hospitation beantragt werden.

      Wie lange ist der Lehrschein gültig?

      Drei Jahre. Du musst innerhalb der drei Jahre an einer Lehrscheinverlängerung teilnehmen. Diese umfasst 16 UE und verteilt sich auf zwei Tage.

      Wo finde ich die Termine zur Lehrscheinverlängerung?

      Die Termine findest du auf der Homepage der Akademie des DRK Nordrheins

      Wie melde ich mich dort an?

      Zusammen mit deinem Kreisverband meldest du dich dort an.

      Wo findet die Lehrscheinverlängerung statt?

      Im Haus des Jugendrotkreuz in Bad Münstereifel.

      Wie viel kostet die Lehrscheinverlängerung?

      Die Lehrscheinverlängerung ist kostenlos. Verpflegung und Unterkunft sind ebenfalls kostenlos.

      Ich habe meinen Lehrschein nicht rechtzeitig verlängert. Muss ich nun die gesamte Ausbildung noch einmal machen?

      Nein. Du musst 16 UE sanitätsdienstliche Fortbildung absolvieren und Teil 2 (32 UE) nochmal besuchen.

      Muss ich alle drei Teile der Kooperationslehrkräfteausbildung extra buchen?

      Nein, das machen wir für dich.

      Welche Nachweise benötige ich?

      Du musst für die Anmeldung einen Nachweis über das 2. Staatsexamen oder 200 Stunden pädagogisches Studium einreichen. Außerdem einen Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs (9 UE), der bei Beginn des Sanitätslehrgangs nicht älter als ein Jahr ist.

      Ich habe kein 2. Staatsexamen, kann ich trotzdem die Kooperationslehrkräfteausbildung absolvieren?

      Auch ohne zweites Staatsexamen kannst du die Kooperationslehrkräfteausbildung absolvieren, wenn du einen Nachweis über 200 Stunden pädagogisches Studium erbringen kannst. 

      Wieviel kostet die Ausbildung?

      Die Kooperationslehrkräfteausbildung kostet 398 Euro.

      Wer bezahlt die Ausbildung?

      Deine Schule. Alternativ kannst du in deinem Kreisverband nachfragen.

      Wann erhalte ich die Rechnung?

      Die Rechnung wird nach dem ersten Teil an die von dir angegebene Rechnungsadresse geschickt.

      Wo findet die Kooperationslehrkräfteausbildung statt?

      Der erste Teil findet entweder im Landesverband des JRK Nordrhein in Düsseldorf statt (Kompaktversion) oder zweitägig im Haus des Jugendrotkreuzes in Bad Münstereifel.

      Sind die Übernachtungen und Verpflegung im Preis enthalten?

      Ja. Lediglich die Fahrtkosten müssen von dir getragen werden.

      Muss ich übernachten?

      Nein, du musst nicht übernachten. Die Kosten der Ausbildung reduzieren sich dadurch allerdings nicht. Falls du nicht oder nur teilweise übernachten möchtest, gib uns kurz Bescheid.

      Darf ich nach dem ersten Teil bereits einen Schulsanitätsdienst leiten?

      Nach dem ersten Teil darfst du alles Organisatorische rund um den Schulsanitätsdienst übernehmen. Dazu gehört zum Beispiel Mitgliederakquise, Raumwartung, die Organisation von Dienstplänen. Du kannst noch nicht die Unterrichtseinheiten mit den Schulsanitäter*innen durchführen und kannst weder die Schüler*innen noch die Lehrkräfte in Erster-Hilfe ausbilden.

      Was umfasst der Sanitätslehrgang?

      Der Sanitätslehrgang umfasst 48 UE, die sich auf fünf Tage verteilen und endet mit einer praktischen, mündlichen und schriftlichen Prüfung am fünften Tag. Du eignest dir hier das notwendige medizinische Wissen an, um später als Ausbilder*in für Erste-Hilfe tätig zu sein.

      Was umfasst der Teil 2 der Kooperationslehrkräfteausbildung?

      Der Teil umfasst 32 UE und verteilt sich auf vier Tage. Auch dieser Teil endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung am vierten Tag. Am zweiten und dritten Tag finden Lehrproben statt. Im Teil 2 lernst du, wie du als Ausbilder*in für Erste-Hilfe das notwendige medizinische Wissen vermittelst und wie du Erste-Hilfe-Kurse entsprechend der Vorgaben der Unfallkasse gestaltest.

      Ich habe bereits einen Sanitätslehrgang oder eine vergleichbare medizinische Qualifikation. Muss ich trotzdem die ganze Ausbildung machen?

      Nein. Ist deine medizinische Qualifizierung nicht älter als drei Jahre, musst du nur Teil 1 und Teil 2 absolvieren. Ist deine medizinische Ausbildung länger als drei Jahre her, musst du 16 UE medizinische Fortbildung (z.B. in deinem Kreisverband) absolvieren und natürlich Teil 1 und Teil 2.