Info: Teillegalisierung von Cannabis ab dem 01. April
Teillegalisierung von Cannabis - und was nun?
Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland
Vielleicht habt ihr es selbst in den Medien verfolgt: nach langer Diskussion rund um das neue Cannabisgesetz ist jetzt klar, die Legalisierung kommt – und zwar ab dem 1. April 2024. Im Folgenden wollen wir euch kurz und knapp darüber informieren, welche Regelungen mit dem neuen Gesetz auf uns zukommen und was das für uns als Jugendverband bedeutet.
Aktuelle Problemlage:
Cannabis birgt ein hohes Gesundheits-Risiko. Anbau, Besitz, Erwerb und Konsum sind derzeit verboten und trotz dieser Verbote hat der Konsum in den letzten Jahren zugenommen. Insbesondere das auf dem Schwarzmarkt illegal erworbene Cannabis ist problematisch, da es häufig durch giftige Beimengungen oder synthetische Inhaltsstoffe verunreinigt ist. Der Gehalt des berauschend wirkenden Inhaltsstoffes THC (= Tetrahydrocannabinol) ist unbekannt und varriabel und somit auch die Wirkstärke des Cannabis. THC wirkt zudem hirnschädigend, so dass schon kurzfristiger Konsum zu bleibenden Schäden am Gehirn führen kann.
Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Reife des Gehirns sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren als besonders vulnerabel zu betrachten. Sie sind besonders anfällig für psychische, physische und soziale Schädigungen, welche sie langfristig belasten können.
Wieso kommt es zur Legalisierung?
Die aktuelle Situation zeigt deutlich, dass die Drogenpolitik eine Reform benötigt. Die Regierung hat die Legalisierung auf den Weg gebracht, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu erleichtern. Zudem verfolgt das Gesetz folgende Ziele: die Stärkung des Gesundheitsschutzes von Konsument*innen, verstärkte Aufklärung über Risiken sowie über Präventionsmaßnahmen, die Eindämmung illegaler Märkte und damit verbunden die Eindämmung verunreinigter Substanzen. Außerdem rückt die Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes in den Fokus.
Wer ist betroffen?
- Junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren, welche Cannabis konsumieren oder vorhaben dies in Zukunft zu tun.
- Jugendliche bis 18 Jahre, die in einem Haushalt mit volljährigen Personen in einem Haushalt leben, welche Cannabis konsumieren oder in Zukunft konsumieren werden.
- Junge Menschen bis 18 Jahre, die u.a. bei Autofahrten Tabak- oder Cannabisrauch ausgesetzt sind.
Was wird sich mit dem Cannabisgesetz nun ändern?
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind der private Anbau zu Hause für den Eigenkonsum, der gemeinschaftliche Anbau in Anbauvereinigungen sowie der Besitz von Cannabis ab 18 Jahren unter starker Reglementierung möglich und erlaubt.
Generell gilt (auch mit Blick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen):
- Cannabiskonsum ist ab 18 Jahren erlaubt, d.h. für alle unter 18 Jahren bleibt es verboten!
- Die Weitergabe an Dritte ist verboten
- Es gibt Regeln für den legalen Konsum –
es gilt kein Konsum:
-
- …in unmittelbarer Nähe von bzw. in genereller Anwesenheit von Minderjährigen,
- …in Fußgängerzonen (zwischen 7 und 20 Uhr),
- …in der Nähe von Schulen, Kitas oder Jugendeinrichtungen,
- …in der Nähe von Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten.
Zudem stehen Überlassung und Verkauf von Cannabis an Minderjährige unter Strafe. Weiterhin sollen Hinweise auf gesundheitliche Risiken auf Verpackungen sichtbar gemacht werden, Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen sowie Präventions- und Frühinterventionsangeboten verstärkt ausgebaut werden.
Was heißt das für uns als Jugendverband?
Kinder und Jugendliche gehören geschützt und aufgeklärt! Als Teil unserer Jugendverbandsarbeit steht der Kinder- und Jugendschutz an vorderster Stelle. Die präventive Wirkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote ist wichtiger denn je und sollte in unseren Strukturen fest verankert sein. Wir als Jugendverband sollten ein fester Anlaufpunkt für vertrauensvolle Gespräche darstellen und einen Raum für Fragen bieten.
Wir arbeiten aktuell in einer landesübergreifenden Projektgruppe an kind- und jugendgerechten Materialien und halten euch darüber informiert! Schaut auf unseren Social Media Kanälen vorbei und sprecht uns an, wenn Fragen bestehen!
Quellen:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/infos-cannabis
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): https://www.infos-cannabis.de/
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): https://www.bpb.de/kurz-knapp/taegliche-dosis-politik/546041/gesetz-zur-teil-legalisierung-von-cannabis/
Beratungsangebot: https://www.quit-the-shit.net/qts/